Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mit der Qualifizierung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK f f T) kannst Du nach Abschluss der Qualifizierung gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen.
Im Rahmen der Qualifizierung werden Dir folgende Kenntnisse vermittelt:
- Du lernst die Grundlagen der Elektrotechnik und des elektrischen Stroms kennen.
- Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sind bei der Ausbildung für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ein wesentlicher Schwerpunkt.
- Du kannst mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
- Der theoretische Teil des Kurses bereitet Dich auf die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 vor.
Deine spezifischen Tätigkeiten und Einsatzgebiete werden in Abstimmung mit deinem Standort bestimmt.
Inhalte
- Grundlagen Mathe & Physik
- Elektrische Grundlagen
- Elektrotechnische Bauelemente
- Dreiphasenwechselstrom (Drehstrom)
- Elektroinstallationstechnik
- Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte
- Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik
Bitte beachte: Die Prüfung findet außerhalb der Maßnahme bei der IHK statt. Den jeweiligen Prüfungstermin findest Du im Abschnitt „Termine“.
Zielgruppe
- Teilnehmer:innen, die festgelegte Betriebsmittel im Unternehmen anschließen, warten oder installieren sollen
Zugangsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblichen/technischen Bereich oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit
- Grundlegendes technisches Verständnis und mathematische Kenntnisse erforderlich
Dauer
15 Tage (151 Unterrichtseinheiten)
Ablauf
- Blockunterricht von 8 bis 16 Uhr (10 Unterrichtseinheiten / 7,5 Std. am Tag)
- 7 Tage Theorieunterricht, sowie 8 Tage Praxisunterricht am Standort Korbach
- Die Prüfungstermine finden außerhalb der Maßnahme statt
Kosten
1.872 Euro Lehrgangskosten
- Bitte beachten: Dies ist in Modul 1 des Gesamtlehrgangs „Fachkraft Automatisierungstechnik". Module können auch einzeln besucht werden. Für die Abfrage der Förderfähigkeit müssen die Module vorab geklärt sein.
Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, Dir entstehen keine Kosten.
Diese Qualifizierung ist grundsätzlich (*) nach §82 SGB III über die Bundesagentur für Arbeit förderfähig:
- Lehrgangskostenzuschuss bis zu 30%
- Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 30%
- Unterbringungs- und Fahrkostenförderung für Praxistage sind möglich
(*) Förderfähigkeitsprüfung erfolgt je Teilnehmenden anhand der Fördervoraussetzungen (Einzelfallentscheidung) und liegt im Ermessen der Arbeitsagentur
Fördervoraussetzungen:
- Höchster Bildungsabschluss liegt mind. 2 Jahre zurück
- Keine Inanspruchnahme von geförderter Qualifizierung über die Bundesagentur für Arbeit in den letzten 2 Jahren
Bitte beachte: Die Förderfähigkeit und Fördervoraussetzungen sind keine Zugangsvoraussetzung zur Qualifizierung.
Eine Teilnahme ist auch ohne Förderung möglich.
Abschluss
CITT Zertifikat
IHK-Zertifikat
Hinweis: Bitte beachte, dass du nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr die Voraussetzung für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfüllst. In der Regel reicht eine eintägige Nachqualifizierung im Abstand von drei Jahren.
Nächste Termine
Nächste Kurstermine:
09.03.2026 - 27.03.2026
IHK-Prüfungstermin: 27.03.2026
14.09.2026 - 02.10.2026
IHK-Prüfungstermin: 02.10.2026
Sprache
Diese Weiterbildung wird in Deutsch angeboten.
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