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Unser Bildungsangebot für Akademikerinnen und Akademiker

Die Transformation und der damit einhergehende Strukturwandel bringen Veränderungen in den beruflichen Alltag. Lebenslanges Lernen, neue Technologien und Spezialwissen werden zukünftig immer wichtiger werden. Genau hier setzt unser Continental Institut für Technologie und Transformation (CITT) an und gibt Antworten auf den aktuellen Wandel in der Arbeitswelt. Unsere Angebote sind auf die Zukunftskompetenzen bei Continental ausgerichtet und reichen von Digitalen Kompetenzen bis hin zu Anwenderwissen in Technologiebereichen wie beispielsweise Robotik, AR/VR und 3D-Druck.

Kompetenzen in zukunftsweisenden Technologien benötigen allerdings auch immer ein fundiertes Basiswissen, weshalb unsere Angebote mit klassischen Lerninhalten kombiniert werden und Dir als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter somit den bestmöglichen Einstieg ermöglichen. Unsere Ansätze sind ganzheitlich und individuell: Wir entwickeln Lernreisen vom Einsteiger bis hin zum Spezialisten, immer abgestimmt mit den Fachbereichen und den wirklich essenziellen Zukunftskompetenzen.

Die Kombination aus den verschiedenen Lernformaten, -methoden und qualifiziertem Trainerpersonal machen unsere Qualifizierungen vielfältig. Unsere Qualifizierungsangebote reichen von kurzen Sprints bis hin zu mehrwöchigen „Reskilling-Programmen“, welche in mehreren Modulen absolviert werden können.

 

Fragen rund um Co-Invest & Förderungen mit dem CITT

Was ist Co-Invest?

Co-Invest bedeutet, dass Du für bestimmte Trainingsthemen einen Anteil an privater Zeit einbringst, die für das Training benötigt wird.

Warum gibt es Co-Invest?

Kontinuierliches Lernen ist heutzutage ein wichtiger Beitrag für die sich schnell verändernde Arbeitswelt. Es ist wichtig für das Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit sicher zu stellen, aber auch für die Belegschaft, um die eigene Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. auszubauen.

Qualifizierung ist im Interesse aller Beteiligten und muss daher auch als gemeinsame Verantwortung getragen werden. 

Wer bringt Co-Invest ein laut der Konzernbetriebsvereinbarung (KBV)?

Die Vereinbarung für Co-Invest gilt für Continental Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Ausnahme der Leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs 3 BetrVG. Sie gilt nicht für Auszubildende, Praktikant:innen, Werkstudent:innen sowie Aushilfen und geringfügig Beschäftigte.

Wofür wird Co-Invest eingebracht?

Du bringst Co-Invest lediglich für mit dem Betriebsrat vereinbarte Transformationsqualifizierungen ein. Das sind Themenbereiche, die für die digitale Transformation sowie Industrie 4.0 und damit die Arbeitsmarktfähigkeit der Belegschaft besonders wichtig sind. Diese Themenbereiche werden regelmäßig durch eine Clearingstelle (bestehend aus jeweils zwei Vertreter:innen des Konzernbetriebsrates und zwei Vertreter:innen aus HR) geprüft und ggf. angepasst. Dadurch ist jede Maßnahme konzernweit mit dem identischen Co-Invest-Anteil versehen. 

Wie und wie viel Co-Invest wird eingebracht?

Die definierten Trainings enthalten einen Co-Invest Beitrag von Minimum 10% bis maximal 50% der Gesamtzeit des jeweiligen Trainings. Dies hängt ab von dem Thema (Entscheidung im Clearing > wichtig für die Transformation) sowie dem Level des Trainings (Basic, Advanced oder Expert:innen Level).

Du kannst Co-Invest in Form von Zeit einbringen. Möglichkeiten hierfür sind beispielsweise Zeitguthaben/Überstunden, Wochenende, Urlaub oder Bildungsurlaub (falls dies dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin zusteht). 

Soweit Du im Rahmen einer Qualifizierung eigene Zeit einbringst, ist die Gesamtsumme des Co-Invest für Maßnahmen, die nicht zu einer Zertifizierung führen, auf 10 Tage im Jahr begrenzt.

Wo wird Co-Invest dokumentiert?

Der Co-Invest wird in mySuccess@Continental, dem globalen HR-Syystem von Continental, im Bereich Schulung (Learning Management Solution) dokumentiert. Wird eine Trainingsmaßnahme mit Co-Invest in der LMS gebucht, ist es automatisch hinterlegt. Wird eine Trainingsmaßnahme mit Co-Invest durchgeführt, die nicht in der LMS gebucht wurde, können Mitarbeiter:innen mit Zugriff auf mySucess die durchgeführte Schulung selbst dokumentieren oder der HR Business Partner hinterlegt es für die Mitarbeiter:innen.

Wie wird Co-Invest in der Zeiterfassung hinterlegt?

Wenn Du während Deiner Arbeitszeit ein Training mit Co-Invest durchführst, kann es sein, dass Du diese Zeit in Deiner lokalen Zeiterfassung hinterlegen musst. Das hängt davon ab, welches Zeiterfassungssystem und Arbeitszeitmodell für Dich gültig ist. Informiere Dich am besten bei Deiner lokalen HR-Abteilung.

Wo finde ich mehr Informationen zu Co-Invest?

Als Continental Mitarbeiter:in findest Du weitere Informationen rund um Co-Invest sowie weiteren Themen auf der Continental internen Seite zum Lokalen Qualifizierungsprozess.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das "Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung" (Qualifizierungschancengesetz) ist seit dem 01. Januar 2019 in Kraft und seit dem 29. Mai 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz aktualisiert. Es soll eine präventive Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung angesichts der neuen Herausforderungen durch den digitalen und demografischen Wandel ermöglichen. Das Ziel ist es, Kompetenzen von Beschäftigten im digitalen Strukturwandel anzupassen und weiterzuentwickeln. Für Unternehmen bietet es unter anderem den Vorteil, dass Weiterbildungskosten für Beschäftigte übernommen werden können und auch Arbeitsentgeltzuschüsse gewährt werden können.

Welche Förderhöhen sind möglich?

Je nach Transformationsqualifizierung ist ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 40% und ein Lehrgangskostenzuschuss von bis zu 30% möglich. Genauere Informationen sowie Zugangsvoraussetzungen findest Du auch im Steckbrief der jeweiligen Qualifizierung.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Förderung erfüllen?

Förderungen sind grundsätzlich für eine Kompetenzerweiterung in Themenbereichen, die den technologischen Wandel und Industrie 4.0 betreffen, möglich. Du kannst eine Förderung unabhängig von Alter und Qualifikation bekommen, allerdings muss Dein Berufsabschluss min. 4 Jahre zurückliegen. Eine Qualifizierung kann dann gefördert werden, wenn sie mindestens 120 Unterrichtseinheiten (12 Tage) entspricht (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten).

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